Wie werde ich Mitglied bei WohnSinn?

  1. Zunächst wird die Beitrittserklärung unterschrieben und bei der Genossenschaft abgeben.
  2. Bei Abgabe der Beitrittserklärung ist ein Eintrittsgeld von 50 € zu zahlen, das dem Bewerber/ der Bewerberin bei ablehnender Entscheidung zurückgezahlt wird.
  3. Der Vorstand prüft und beschließt die Aufnahme.
  4. Der Beschluss des Vorstandes wird vom Aufsichtsrat und von der Generalversammlung bestätigt.
  5. Die Genossin/ Der Genosse wird von der Bestätigung des Vorstandsbeschlusses durch die Generalversammlung benachrichtigt und in die Mitgliederliste eingetragen. Es ist damit Mitglied.
  6. Das Mitglied zahlt sofort seinen Pflichtanteil in Höhe von 750 € (= 30 Geschäftsanteile) auf das Konto Nr. 36781 bei der Volksbank Griesheim (BLZ 508 624 08) ein.
  7. Der Pflichtanteil kann auf 15 Geschäftsanteile reduziert werden, wenn das Mitglied gemeinsam mit einem/einer Lebenspartner/in, der/die als Mitglied bereits einen vollen Pflichtanteil übernommen hat, ein Wohnrecht als Mieter/in oder Dauerwohnberechtigte/r in Anspruch nimmt. Dies gilt also nicht für Partnerschaften, die noch nicht bei der Genossenschaft wohnen. < /br> Der volle Pflichtanteil ist jedoch dann wieder zu entrichten, wenn der/die Partner/in, die den vollen Anteil bezahlt hat, aus der Wohnung auszieht. Es muss also immer jemand in der Wohnung wohnen, der den vollen Anteil bezahlt hat.

Wie beendige ich meine Mitgliedschaft?

  1. Das Mitglied erklärt zum Ende des laufenden Jahres schriftlich seinen Austritt. Wenn ein Mietverhältnis besteht, muss dieses zuerst gekündigt werden.
  2. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Ende des laufenden Jahres und dauert ein Jahr.
  3. Innerhalb eines halben Jahres nach Ende der Kündigungsfrist wird dem ehemaligen Mitglied sein Geschäftsguthaben (= Geschäftsanteile abzüglich der Verluste der Genossenschaft bzw. zuzüglich der Gewinne der Genossenschaft) ausgezahlt.

Beispiel:
Die Kündigung wird im Juni 2005 schriftlich erklärt. Die Kündigung erfolgt damit zum Ende des laufenden Jahres, d.h. zum 31.12.2005. Die Kündigungsfrist läuft ein Jahr bis zum 31.12.2006. Die Genossenschaft zahlt danach das Geschäftsguthaben bis spätestens zum 30.06.07 zurück.

Sie können einen formlosen Antrag stellen oder aber das Formular auf unserer Kontaktseite ausfüllen und uns online zuschicken.
Dieses Formular ist zur Zeit noch nicht verfügbar. Bis dahin bitten wir über eMail, auf dem Postweg mit uns Kontakt aufzunehmen oder uns einfach anzurufen. (Wenn der Anrufbeantworter eingeschaltet ist, rufen wir Sie schnellst möglich zurück.)