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WohnSinn eG – Geförderte Wohnungen auf Lincoln

Sozialmietwohnungen bei WohnSinn eG

WohnSinn eG möchte Wohnungen für alle Einkommensschichten anbieten. Denn Wohnprojekte sollen kein Privileg für Besserverdienende sein. Deshalb sind ein Drittel der Wohnungen unserer beiden Gebäude in Darmstadt-Kranichstein Sozialmietwohnungen.

Geförderte Wohnungen im Projekt „WohnSinn Bessungen“

Auch in unserem in Bau befindlichen Projekt „WohnSinn Bessungen“ sind ein Drittel der Wohnungen geförderte Mietwohnungen, davon sind zehn Wohnungen Sozialmietwohnungen und vier Wohnungen für Personen mit „Mittlerem Einkommen“. Neben Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte bauen wir Wohnungen für Haushalte mit drei, vier und fünf Personen.

Noch sind nicht alle Wohnungen reserviert – wir suchen nach wie vor interessierte Menschen, die sich an der Planung und Gruppenbildung beteiligen und mit einziehen möchten.

Einzug wird im Herbst 2020 sein.

Miethöhen

Die Miete ist aufgrund der öffentlichen Förderung festgelegt. Sie wird für Sozialmietwohnungen bei Bezug 6,50 € pro m² und für Wohnungen "Mittlere Einkommen" 7,80 € pro m² betragen. Danach sind Mieterhöhungen nur in der Höhe der jährlichen Inflation möglich.

Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung

Da die Wohnungen auch von der Stadt Darmstadt gefördert werden, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Darmstadt haben oder in Darmstadt arbeiten und beim Wohnungsamt Darmstadt als wohnungssuchend gemeldet sein. Das Einkommen Ihres Haushaltes darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten und die Personenzahl Ihres Haushaltes muss zur Größe der Wohnung passen.

Wohnungsgrößen

Die je nach Personenzahl zulässigen Wohnungsgrößen sind:

Anzahl Personen Wohnungstyp  
1 barrierefrei 48,6
1 rollstuhlgerecht 52,2
3 barrierefrei 77,8
4 barrierefrei 90,7
5 barrierefrei 103,7

Einkommensgrenzen

Um zu überprüfen, ob Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der zulässigen Grenzen liegt, muss das „anrechenbare“ Einkommen für Ihren Haushalt ermittelt werden. Dazu werden alle Einkommen Ihres Haushaltes pro Jahr zusammengezählt (Bruttolöhne inkl. Zuschläge und Weihnachtsgeld, Einkünfte aus Vermögen, Renten, etc.) und Pauschalbeträge sowie verschiedene Freibeträge abgezogen. Das Ergebnis entspricht ungefähr dem Nettoeinkommen ihres Haushaltes (also dem Jahreseinkommen ohne Steuern und Sozialabgaben) bzw. liegt bei Haushalten mit Kindern noch darunter.

Als Voraussetzung für den Bezug einer Sozialmietwohnung darf dieses anrechenbare Einkommen bei einem Single-Haushalt ca. 15.600 € und bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ca. 34.300 € betragen. Dies entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von ungefähr 23.300 € (Single) bzw. 49.900 € (2 Erwachsene mit zwei Kindern).

Haushalte im Förderweg Mittlere Einkommen dürfen 20 % darüber liegen.

Die Zahlen sollen Ihnen nur Anhaltspunkte liefern. Die Ermittlung nimmt die Wohnungsvermittlungsstelle im Amt für Wohnungswesen der Stadt Darmstadt kostenlos für ihre Bürger*innen vor.
Bürgerservice Wohnungsvermittlungsstelle

Mitmachen bei „WohnSinn Bessungen“

Die Projektgruppe bestimmt bei der Planung des Gebäudes, der Wohnungen und der Gemeinschaftsräume mit. Die Mitglieder organisieren sich selbst und beteiligen sich in Arbeitsgruppen z.B. zur Planung, zur Finanzierung, zum Energiekonzept oder zur Öffentlichkeitsarbeit. Sie treffen sich alle zwei Wochen, um gemeinsame Entscheidungen zu diskutieren und abzustimmen.

Planung braucht Verbindlichkeit. Wer mitplanen will, muss Mitglied in der Genossenschaft werden und einen Beitrag zu den Planungskosten leisten. Diese betragen für Interessenten der geförderten Wohnungen mindestens 1.000 €. Wenn möglich, sollten insgesamt 25 € /m² eingebracht werden. Die Beiträge zur Planung werden bei Bezugsfertigkeit des Gebäudes wieder zurückbezahlt oder können in ein verzinstes Darlehen an die Genossenschaft umgewandelt werden.

Sie haben Interesse?

Dann nehmen Sie Kontakt mit Albert Dott auf:
a.dott@wohnsinn-bessungen-darmstadt.de
Oder mailen Sie an den Vorstand der WohnSinn eG:
vorstand@wohnsinn-darmstadt.de